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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;Rechtssatz
Ein Wiedereinsetzungsantrag durfte von der Behörde trotz Fehlens von Angaben über seine Rechtzeitigkeit nicht zurückgewiesen werden, weil dieser Inhaltsmangel des Wiedereinsetzungsantrags - schon mangels Erteilung eines diesbezüglichen Verbesserungsauftrags - ohne Versäumung einer dafür vorgesehenen Frist behoben wurde (Hinweis E 17. Oktober 2002, 2002/20/0273).
Schlagworte
Verbesserungsauftrag BejahungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004110212.X02Im RIS seit
02.03.2005