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32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1972 §11 Abs1;Rechtssatz
Die Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1972 hat zur Voraussetzung, dass eine solche Rechnung erstellt wird, die formal die Voraussetzungen des § 11 Abs. 1 leg. cit. erfüllt. Der Zweck der Regelung des § 11 Abs. 14 UStG 1972 liegt darin, einem unberechtigten Vorsteuerabzug - eine Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug - vorzubeugen. Dokumente, die nicht die formalen Voraussetzungen einer Rechnung haben, können schon aus diesem Grund nicht als Grundlage eines Vorsteuerabzuges dienen, weshalb ein Missbrauch nicht in Betracht kommt (Hinweis Ruppe, UStG2, § 11 Tz 147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000150085.X01Im RIS seit
11.03.2005Zuletzt aktualisiert am
26.04.2010