RS Vwgh 2005/1/28 2004/01/0494

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §23;
AsylG 1997 §28;
AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;
FrG 1997 §57 Abs1;

Rechtssatz

Aus den im E 25.3.2003, Zl. 2001/01/0509, zu § 6 Z 3 AsylG 1997 (in der Fassung vor der AsylG-Novelle 2003) ergangenen Erkenntnis angestellten Überlegungen, die auch außerhalb der Erwägungen zum "Offensichtlichkeitskalkül" tragen und auf die daher gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird, hätte sich das Bundesasylamt vielmehr in einem solchen Fall bei Beschäftigung mit der Fluchtgeschichte des Asylwerbers auch allgemein mit dem in Nigeria gepflogenen Schreinswesen (die Anbetung eines "Schreins" oder die Nachfolge zum Priester eines "Schreins" werden etwa im ACCORD Länderbericht für Nigeria vom August 2004 auf Seiten 67 und 68 erwähnt) auseinander setzen und die dabei gewonnenen Ergebnisse in die Bewertung miteinbeziehen müssen (zu vergleichbaren Ermittlungspflichten der Asylbehörden siehe etwa das E VfGH 2.10.2001, B 2136/00). Dabei wäre insbesondere zu beachten gewesen, dass es nicht auf die persönlichen Überzeugungen des Asylwerbers hinsichtlich der Ursachen von Beeinträchtigungen von Leib und Leben ankommt, sondern darauf, ob über derartige Beeinträchtigungen für den Fall der Verweigerung der Priesternachfolge tatsächlich berichtet wird (zu Gift als möglichem naturwissenschaftlichen Hintergrund im ähnlichen Zusammenhang vgl. etwa den schon zitierten Länderbericht, Seite 60). Ohne entsprechende Erhebungen durfte das Bundesasylamt demnach nicht ohne Weiteres mit dem bloßen Verweis auf Aberglauben bzw. mangelnde Nachvollziehbarkeit der Behauptungen des Asylwerbers - unter gleichzeitiger Annahme subjektiver Aussageehrlichkeit - das Auslangen finden.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010494.X01

Im RIS seit

03.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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