RS Vwgh 2005/1/28 2000/15/0123

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

23/04 Exekutionsordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

AbgEO §53;
EO §292 Abs2 idF 1991/628;

Rechtssatz

Soweit gemäß § 292 Abs. 2 EO die Zusammenrechnung beschränkt pfändbarer Geldforderungen des Verpflichteten gegenüber verschiedenen Drittschuldnern stattfinden kann, ist für diese Entscheidung im Bereich der AbgEO die Abgabenbehörde selbst und nicht das Gericht zuständig (Hinweis Feil4, EO, Rz 3 zu § 292, sowie OGH B 6. Mai 1998, 3 Ob 123/98d).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150123.X01

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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