RS Vwgh 2005/1/28 2001/15/0199

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

BAO §119 Abs1;
FamLAG 1967 §2 Abs2;
FamLAG 1967 §2 Abs5;
FamLAG 1967 §2a Abs1 idF 1991/367;

Rechtssatz

Wenn ein Elternteil in einem erst nach der Ehescheidung gestellten Antrag eine rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe zu seinen Gunsten erreichen will, ist es jedenfalls seine Aufgabe, einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die diese Zuerkennung gestützt werden kann (Hinweis E 31. März 2004, 2000/13/0073).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150199.X01

Im RIS seit

11.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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