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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Rechtssatz
Wenn ein Elternteil in einem erst nach der Ehescheidung gestellten Antrag eine rückwirkende Gewährung der Familienbeihilfe zu seinen Gunsten erreichen will, ist es jedenfalls seine Aufgabe, einwandfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen jener Umstände darzulegen, auf die diese Zuerkennung gestützt werden kann (Hinweis E 31. März 2004, 2000/13/0073).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150199.X01Im RIS seit
11.03.2005