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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Beachte
Besprechung in:immolex 11/2006, S 319 bis 320;Rechtssatz
Ein vom Steuerpflichtigen vorgelegtes Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch die Behörde (Hinweis E 25. April 2001, 99/13/0221). Sie hat im Falle des Abgehens von diesem Gutachten die Gründe dafür in ihrer Entscheidung darzutun. Sie ist aber nicht verpflichtet, ein Gegengutachten erstellen zu lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000150074.X02Im RIS seit
10.03.2005Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012