RS Vwgh 2005/1/28 2000/15/0085

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

UStG 1972 §11;
UStG 1972 §12 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Enthält eine Urkunde nicht die in § 11 UStG 1972 geforderten Angaben, ist sie nicht als Rechnung im Sinne des § 11 UStG 1972 anzusehen und es fehlt somit eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Urkunde entgegen den Vorschriften des § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1972 die Bezeichnung der Leistung und gemäß Z 4 leg. cit. den Zeitpunkt der Leistung nicht anführt (Hinweis E 26. Juni 2001, 2001/14/0023, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000150085.X02

Im RIS seit

11.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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