Index
41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Das Beschwerdevorbringen, der Asylwerber und seine Familie würden nunmehr im Kosovo von Kreditgebern, welche ihm einen Kredit für die Ausreise bzw. den Studienaufenthalt in Österreich gewährt hätten, bedroht, weil er in Österreich keine Verdienstmöglichkeit habe finden können, um das gegebene Darlehen zurückzuzahlen, ist keinem Konventionsgrund zuordenbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004010396.X02Im RIS seit
11.03.2005