RS Vwgh 2005/1/28 2004/01/0396

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Veröffentlicht am 28.01.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Das Beschwerdevorbringen, der Asylwerber und seine Familie würden nunmehr im Kosovo von Kreditgebern, welche ihm einen Kredit für die Ausreise bzw. den Studienaufenthalt in Österreich gewährt hätten, bedroht, weil er in Österreich keine Verdienstmöglichkeit habe finden können, um das gegebene Darlehen zurückzuzahlen, ist keinem Konventionsgrund zuordenbar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010396.X02

Im RIS seit

11.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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