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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/13/0271 E 7. Juli 2004 RS 1Stammrechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes unterliegt die behördliche Beweiswürdigung seiner Kontrolle im Umfang der Fragen, ob der Sachverhalt genügend erhoben ist und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und der Lebenserfahrung nicht widersprechen.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002150157.X01Im RIS seit
11.03.2005Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013