RS VwGH Erkenntnis 2005/01/31 2003/03/0106

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Veröffentlicht am 31.01.2005
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Rechtssatz

Eine in der Bescheidbeschwerde geltend gemachte Verletzung der Entscheidungspflicht kann eine Rechtswidrigkeit des nach Ablauf der in Rede stehenden Entscheidungspflicht ergangenen bekämpften Bescheides nicht begründen (Hinweis E 11. Dezember 1990, 90/14/0241; E 29. April 1993, 92/12/0119).

Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - Einstellung
Im RIS seit
11.02.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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