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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §864a;Rechtssatz
Die Geschäftsbedingungen der Betreiber von Kommunikationsnetzen oder -diensten unterliegen auch in den "Kernfragen des Zivilrechts" betreffenden Teilen dem Anzeige- und Widerspruchsverfahren des § 25 TKG 2003. Dies zeigt insbesondere auch die gegenüber dem TKG 1997 erfolgte Ausweitung des Widerspruchsrechtes auf Verstöße gegen §§ 879 und 864a ABGB sowie §§ 6 und 9 KSchG 1979.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004030066.X04Im RIS seit
02.03.2005Zuletzt aktualisiert am
31.07.2009