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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrG 1997 §36;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Erlassung eines befristeten Aufenthaltsverbotes - Der Beschwerdeführer begründet seinen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung damit, dass er seit über fünf Jahren in Österreich lebe, auch seine Frau hier lebe und er berufstätig und hier sozial vollkommen integriert sei. Auch wenn man dem Beschwerdeführer eine der Dauer seines Aufenthaltes im Bundesgebiet seit März 2000 entsprechende Integration und ein persönliches Interesse an der Aufrechterhaltung seiner familiären Beziehung zu seiner Frau und seiner beruflichen Tätigkeit zubilligt, ist der mit dem Vollzug des Aufenthaltsverbotes für ihn verbundene Nachteil in Anbetracht der von ihm ausgehenden schweren Beeinträchtigung des großen öffentlichen Interesses an der Verhinderung der Eigentumskriminalität (Näheres im B) nicht unverhältnismäßig.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005180033.A01Im RIS seit
23.05.2005