RS Vwgh 2005/2/10 AW 2005/07/0014

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Veröffentlicht am 10.02.2005
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §64 Abs2;
FlVfGG;
FlVfLG Tir 1996;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Zurückweisung eines Antrages auf Absonderung von Teilwaldrechten - Der Bescheid erster Instanz und die darin vermittelte Rechtsposition des Beschwerdeführers (bewilligte Absonderung und Verbindung mit seiner Liegenschaft) wurde durch die rechtzeitige Berufung der Mitbeteiligten und mangels Ausschlusses der aufschiebenden Wirkung der Berufung nach § 64 Abs. 2 AVG nie rechtswirksam. Daran änderte auch eine Sistierung der Rechtswirkungen des angefochtenen Bescheides durch die Zuerkennung der beantragten aufschiebenden Wirkung nichts. An die bloße Anhängigkeit des Verfahrens über den Antrag des Beschwerdeführers vor der belangten Behörde hingen daher für diesen keine günstigen Rechtsfolgen. Der Zurückweisungsbescheid, mit dem eine Änderung der Rechtsposition des Beschwerdeführers abgelehnt wurde, ist daher im vorliegenden Fall einem Vollzug im Sinne des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zugänglich.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Bodenreform Forstwesen Grundverkehr Vollzug

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:AW2005070014.A03

Im RIS seit

23.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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