RS Vwgh 2005/2/16 2002/04/0085

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Veröffentlicht am 16.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
50/05 Kammern der gewerblichen Wirtschaft

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;
WKG 1998 §137;
WKG 1998 §138 Abs2;

Rechtssatz

Die Legitimation einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer zur Aufsichtsbeschwerde hängt gemäß § 137 WKG nicht von der Beschäftigung von mehr als 250 Arbeitnehmern durch das Kammermitglied ab; dies hat erst für die Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren und für die Befugnis zur Erhebung einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof oder vor dem Verfassungsgerichtshof Bedeutung (vgl. § 138 Abs. 2 WKG).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002040085.X04

Im RIS seit

14.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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