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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Legitimation einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft der Arbeitnehmer zur Aufsichtsbeschwerde hängt gemäß § 137 WKG nicht von der Beschäftigung von mehr als 250 Arbeitnehmern durch das Kammermitglied ab; dies hat erst für die Parteistellung im aufsichtsbehördlichen Verfahren und für die Befugnis zur Erhebung einer Beschwerde vor dem Verwaltungsgerichtshof oder vor dem Verfassungsgerichtshof Bedeutung (vgl. § 138 Abs. 2 WKG).
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002040085.X04Im RIS seit
14.03.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008