RS Vwgh 2005/2/16 2004/04/0204

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Veröffentlicht am 16.02.2005
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §5 Abs1;

Rechtssatz

Beim "besonderen Auftrag" gemäß § 5 Abs. 1 ORF-G handelt es sich um den Auftrag zur Berücksichtigung besonderer Zielsetzungen bei der Programmgestaltung. In diesem Sinne ist bei der Programmgestaltung auf die Verbreitung spezifischer Sendungen in der Volksgruppensprache jener Volksgruppen, für die ein Volksgruppenbeirat besteht, in angemessener Weise Bedacht zu nehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004040204.X01

Im RIS seit

14.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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