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20/02 FamilienrechtNorm
EheG §23 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2004/21/0182 E 31. August 2004 RS 3Stammrechtssatz
Das rechtsmissbräuchliche Eingehen einer Ehe zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Vorteile gegen Entgelt beeinträchtigt das große öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens erheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004180183.X01Im RIS seit
23.03.2005