RS Vwgh 2005/2/17 2004/18/0183

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.2005
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Index

20/02 Familienrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

EheG §23 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/21/0182 E 31. August 2004 RS 3

Stammrechtssatz

Das rechtsmissbräuchliche Eingehen einer Ehe zur Erlangung fremdenrechtlich bedeutsamer Vorteile gegen Entgelt beeinträchtigt das große öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens erheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004180183.X01

Im RIS seit

23.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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