RS Vwgh 2005/2/21 2005/17/0011

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Veröffentlicht am 21.02.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §1 lita;
BAO §311 Abs2 idF 2002/I/097;

Rechtssatz

Soweit eine Angelegenheit der bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben im Sinne des § 1 lit. a BAO vorliegt, bildet die Rechtsgrundlage für einen Antrag auf Übergang der Entscheidungspflicht § 311 Abs. 2 BAO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005170011.X01

Im RIS seit

04.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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