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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Rechtssatz
Um § 27 VwGG Genüge zu tun, hätte es - unbeschadet der Frage der Zuständigkeit der belangten Behörde als Devolutionsbehörde - jedenfalls eines Antrages auf Übergang der Entscheidungspflicht an die belangte Behörde bedurft. Ein solcher Antrag muß ausdrücklich gestellt werden (Hinweis E 9. August 1994, 94/17/0298).
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeParteistellung ParteienantragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005170011.X02Im RIS seit
04.07.2005Zuletzt aktualisiert am
10.05.2013