RS Vwgh 2005/2/21 2004/17/0242

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Veröffentlicht am 21.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Die anwaltliche Sorgfaltspflicht umfasst auch die Überwachung des Umstandes, ob die Schriftstücke in gesetzmäßiger Anzahl und Form, versehen mit den notwendigen Unterschriften, versandbereit sind (Hinweis B 19. Oktober 2004, 2004/21/0241).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004170242.X03

Im RIS seit

02.06.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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