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L85007 Straßen TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
Bei der Erlassung des auf § 79 Abs. 2 Tir LStG 1989 gestützten Feststellungsbescheides stellt sich die Frage, welche - mit dem Bewusstsein der Rechtmäßigkeit verbundene - Übung bei der bisherigen Erhaltung und Pflege des Weges bestand, die gegebenenfalls kraft der positiv-rechtlichen Bestimmungen der §§ 42 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Tir LStG 1951 die Rechtsfolge des Bestandes einer Weginteressentschaft bewirkte.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001060146.X01Im RIS seit
23.03.2005Zuletzt aktualisiert am
13.03.2012