RS Vwgh 2005/2/22 2001/06/0146

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Veröffentlicht am 22.02.2005
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Index

L85007 Straßen Tirol
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
LStG Tir 1951 §42 Abs1;
LStG Tir 1951 §45 Abs1;
LStG Tir 1989 §79 Abs2;

Rechtssatz

Bei der Erlassung des auf § 79 Abs. 2 Tir LStG 1989 gestützten Feststellungsbescheides stellt sich die Frage, welche - mit dem Bewusstsein der Rechtmäßigkeit verbundene - Übung bei der bisherigen Erhaltung und Pflege des Weges bestand, die gegebenenfalls kraft der positiv-rechtlichen Bestimmungen der §§ 42 Abs. 1 und 45 Abs. 1 Tir LStG 1951 die Rechtsfolge des Bestandes einer Weginteressentschaft bewirkte.

Schlagworte

Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001060146.X01

Im RIS seit

23.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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