RS Vwgh 2005/2/22 2004/21/0279

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Veröffentlicht am 22.02.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §8 Abs2;
ZustG §8;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/21/0280

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/01/0384 E 21. Dezember 2000 RS 1

Stammrechtssatz

Im Zusammenhang mit § 8 ZustG kommt es nicht auf die polizeiliche Abmeldung, sondern auf den nach den Umständen anzunehmenden Zeitpunkt der tatsächlichen Verlegung der Wohnung an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004210279.X01

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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