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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/05/0166 E 12. Oktober 1993 RS 1Stammrechtssatz
Liegt eine Diskrepanz zwischen der verbalen Beschreibung im Baubewilligungsbescheid und der zeichnerischen Darstellung in den genehmigten Bauplänen vor, so ist im Zweifel davon auszugehen, daß die verbale Beschreibung des Baubewilligungsbescheides maßgeblich ist (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246).
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6 Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Diverses Spruch und BegründungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003060011.X01Im RIS seit
13.04.2005