RS Vwgh 2005/2/23 2003/08/0016

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
GmbHG §2 Abs1;
GmbHG §2 Abs2;

Rechtssatz

Im Urteil vom 10. Dezember 1998, 8 Ob S 162/98a, hatte sich der OGH mit der Frage auseinander zu setzen, mit wem ein Arbeitsvertrag zu Stande kommt, der namens einer Vorgesellschaft abgeschlossen wurde, wenn es in der Folge nicht zur Eintragung der Gesellschaft kam. Dabei hat er ausgeführt, dass im Stadium vor Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch die noch nicht bestehende Gesellschaft nicht Arbeitgeber sein kann, sondern der tatsächlich für sie Handelnde in dieser Funktion auftritt. Diesem komme die Stellung eines Arbeitgebers so lange zu, als nicht die eingetragene Gesellschaft gemäß § 2 Abs. 2 GmbH-Gesetz an seine Stelle trete.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080016.X02

Im RIS seit

15.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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