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L50253 Land- und forstw Schule NiederösterreichNorm
GehG 1956 §61 Abs1 idF 1997/I/138;Rechtssatz
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Antrag eines Lehrers an einer landwirtschaftlichen Fachschule auf "Richtigstellung der allgemeinen Diensteinteilung bzw. Nachberechnung eventueller Überstunden hinsichtlich zweier Kustodiate ab Schulbeginn 2000" gemäß § 56 Abs. 1 Z. 4 LLDG 1985 in Verbindung mit § 8 AVG zurückgewiesen. Zur Auslegung des Begriffs einer Werkstätte ist gemäß § 43 Abs. 2 VwGG auf das zu einer vergleichbaren Sachlage ergangene hg. Erkenntnis vom 26. Jänner 2000, Zl. 98/12/0125, zu verweisen. Daraus folgt, dass den vom Lehrer in den Vordergrund gerückten Aspekten der räumlichen Trennung und Ausstattung einzelner Werkstättenlokale keine, wohl aber dem Lehrplan eine entscheidungswesentliche Bedeutung zukommt.
Schlagworte
Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002120002.X02Im RIS seit
01.04.2005