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21/03 GesmbH-RechtNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Wie der OGH in seinem Urteil vom 24. November 1998, 1 Ob 188/98y, mwH auf Rsp und Schrifttum ausführt, ist die "Vorgesellschaft" die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch; sie ist - als Gründergemeinschaft - nach neuerer Ansicht eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen. Die neuere Rsp geht davon aus, dass die Vorgesellschaft selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, also eigene Willenserklärungen abgeben kann. Die Vorgesellschaft haftet demnach als Vertragspartnerin für Erklärungen, die vertretungsbefugte "Geschäftsführer" in ihrem Namen abgeben.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht GesellschaftsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003080016.X01Im RIS seit
15.04.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008