RS Vwgh 2005/2/23 2003/08/0016

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §35 Abs1;
ASVG §4 Abs2;
GmbHG §2 Abs1;

Rechtssatz

Wie der OGH in seinem Urteil vom 24. November 1998, 1 Ob 188/98y, mwH auf Rsp und Schrifttum ausführt, ist die "Vorgesellschaft" die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluss des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch; sie ist - als Gründergemeinschaft - nach neuerer Ansicht eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen. Die neuere Rsp geht davon aus, dass die Vorgesellschaft selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, also eigene Willenserklärungen abgeben kann. Die Vorgesellschaft haftet demnach als Vertragspartnerin für Erklärungen, die vertretungsbefugte "Geschäftsführer" in ihrem Namen abgeben.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080016.X01

Im RIS seit

15.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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