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36 WirtschaftstreuhänderNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Rechtsmittels hat sich bei Fehlen anders lautender Übergangsbestimmungen nach der in dem für den Eintritt der Rechtskraft maßgebenden Zeitpunkt des Ablaufes der Rechtsmittelfrist geltenden Rechtslage zu richten (Hinweis E 7. Juni 2000, 99/03/0422, m.w.N.). (Hier: Mangels einer entsprechenden Übergangsbestimmung kann § 3 Abs. 2 WTBG nicht auf von der Einspruchsbehörde noch nicht erledigte Einsprüche angewendet werden, die nach der früheren Rechtslage wegen des Fehlens der Unterschrift einer vertretungsbefugten Person mangelhaft waren.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001080070.X01Im RIS seit
23.05.2005Zuletzt aktualisiert am
04.05.2015