RS Vwgh 2005/2/23 2004/12/0149

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §52;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Ein u.a. auch dafür akademisch ausgebildeter Facharzt für Psychiatrie ist in der Lage, sich auf Grund eines persönlichen Gesprächs einen objektiven Eindruck darüber zu verschaffen, ob ein Patient ein situationsangepasstes Verhalten aufweist oder nicht. Gleiches gilt für die Frage, ob sich auch aus dem äußeren Eindruck (auch des Gesichts) des Untersuchten eine Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch ableiten lässt.

Schlagworte

Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverhalt Sachverständiger GutachtenGutachten Beweiswürdigung der BehördeBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004120149.X06

Im RIS seit

25.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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