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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ein u.a. auch dafür akademisch ausgebildeter Facharzt für Psychiatrie ist in der Lage, sich auf Grund eines persönlichen Gesprächs einen objektiven Eindruck darüber zu verschaffen, ob ein Patient ein situationsangepasstes Verhalten aufweist oder nicht. Gleiches gilt für die Frage, ob sich auch aus dem äußeren Eindruck (auch des Gesichts) des Untersuchten eine Wahrscheinlichkeit für das Vorliegen von Alkoholmissbrauch ableiten lässt.
Schlagworte
Beweismittel Sachverständigenbeweis Medizinischer SachverständigerSachverhalt Sachverständiger GutachtenGutachten Beweiswürdigung der BehördeBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004120149.X06Im RIS seit
25.03.2005Zuletzt aktualisiert am
12.10.2010