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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §53a Abs3;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0174 E 23. Februar 2005Rechtssatz
Gemäß § 53a Abs. 3 ASVG besteht die Verpflichtung zur Entrichtung des Pauschalbeitrages von den Sonderzahlungen auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei gleichzeitiger Vollversicherungspflicht nur insoweit, als im Zeitraum der gleichzeitigen Ausübung des der Vollversicherungspflicht unterliegenden und des geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses Sonderzahlungen auf Grund des letzteren fällig oder tatsächlich ausbezahlt worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2002080248.X02Im RIS seit
24.03.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008