RS Vwgh 2005/2/23 2002/08/0248

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Veröffentlicht am 23.02.2005
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §53a Abs3;
ASVG §54 Abs5;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/08/0174 E 23. Februar 2005

Rechtssatz

Gemäß § 53a Abs. 3 ASVG besteht die Verpflichtung zur Entrichtung des Pauschalbeitrages von den Sonderzahlungen auf Grund eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses bei gleichzeitiger Vollversicherungspflicht nur insoweit, als im Zeitraum der gleichzeitigen Ausübung des der Vollversicherungspflicht unterliegenden und des geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnisses Sonderzahlungen auf Grund des letzteren fällig oder tatsächlich ausbezahlt worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2002080248.X02

Im RIS seit

24.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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