RS Vwgh 2005/2/24 2003/15/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184;

Rechtssatz

Die Anwendung eines Sicherheitszuschlages gehört zu den Elementen einer Schätzung. Der Sicherheitszuschlag ist allerdings zu begründen (Hinweis E 27. Juli 1994, 91/13/0222).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003150019.X03

Im RIS seit

13.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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