RS Vwgh 2005/2/24 2003/20/0176

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §66 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist hinsichtlich der Frage, ob eine inländische Fluchtalternative gegeben ist, davon auszugehen, dass das vom Asylwerber herausgegebene Werk - wie von ihm angegeben - "kurdische Propaganda" enthielt und entsprechende Verbreitung gefunden hat, können unterbliebene Verfolgungsmaßnahmen zwischen der Herausgabe des Buches und der Ausreise des Asylwerbers aus der Türkei ein Indiz gegen eine Verfolgungsgefahr von maßgeblicher Wahrscheinlichkeit darstellen. Eine abschließende Beurteilung dieser Frage bedarf jedoch auch der Berücksichtigung von möglichen Erklärungen dafür, wie sie der Asylwerber etwa in seiner Berufung zu geben versuchte (mehrmaliger Ortswechsel, langsame türkische Bürokratie und Häufigkeit seines Nachnamens, der eine Suche nach ihm "langwierig gestalte").

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003200176.X02

Im RIS seit

25.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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