RS Vwgh 2005/2/24 2004/16/0182

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Eine Entlastung (= Vermehrung) des Vermögens der abtretenden Gesellschafter trat auch dann ein, wenn sich damit ihre Verbindlichkeiten verringerten. Dies selbst dann, wenn diese weder über ein ausreichendes Einkommen noch über Vermögen verfügten und die Verringerung der Verbindlichkeiten sie nicht aus der Überschuldung befreien konnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004160182.X02

Im RIS seit

29.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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