RS Vwgh 2005/2/24 2004/20/0336

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/02 Staatsbürgerschaft Staatenlosigkeit

Norm

AsylG 1997 §5 Abs1 idF 1999/I/004;
Dubliner Übk 1997 Art5 Abs2;
Dubliner Übk 1997 Art5 Abs4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/20/0337 2004/20/0338 2004/20/0339

Rechtssatz

Nach Art. 5 Abs. 2 Dubliner Übk 1997 kommt es - anders als nach Abs. 4 dieser Bestimmung (vgl. dazu das hg. Erkenntnis vom 4. November 2004, Zlen. 2002/20/0498 bis 0500) - nicht darauf an, dass den Asylbewerbern die Einreise in das Gebiet der Mitgliedstaaten auf Grund der erteilten Visa auch tatsächlich ermöglicht worden sein muss.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004200336.X01

Im RIS seit

21.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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