RS Vwgh 2005/2/24 2004/11/0215

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1;

Rechtssatz

§ 24 Abs. 1 FSG 1997 ermächtigt die Behörde, aufrecht erteilte Lenkberechtigungen nachträglich zu entziehen oder deren Gültigkeit einzuschränken, wenn sich seit dem Zeitpunkt der Erteilung der Lenkberechtigung die Verhältnisse geändert haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004110215.X01

Im RIS seit

29.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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