RS Vwgh 2005/2/24 2003/20/0176

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Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
AVG §66 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ist hinsichtlich der Frage, ob eine inländische Fluchtalternative gegeben ist, davon auszugehen, dass das vom Asylwerber herausgegebene Werk - wie von ihm angegeben - "kurdische Propaganda" enthielt und entsprechende Verbreitung gefunden hat, ist näher zu prüfen, inwieweit dieser Umstand eine asylrelevante Verfolgung des - bereits im Zusammenhang mit einer (unterstellten) PKK-Unterstützung mehrfach ins Blickfeld der Behörden geratenen - Asylwerbers in der (gesamten) Türkei nach sich gezogen haben kann. Dazu sind neben ausführlicheren Feststellungen über den Inhalt des Werkes insbesondere auch Erhebungen darüber erforderlich, welche Reaktionen seitens der Organe des türkischen Staates auf derartige politische Dichtung in vergleichbaren Fällen gesetzt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003200176.X01

Im RIS seit

25.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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