RS Vwgh 2005/2/24 2004/07/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2005
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/18/0496 E 25. Februar 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Rechtswirksamkeit einer von einem Vertreter vorgenommenen Verfahrenshandlung genügt es, wenn ein zum Zeitpunkt der Verfahrenshandlung bestehendes Vollmachtverhältnis erst nachträglich beurkundet wird (Hinweis E 23.10.1978, 322/77; E 27.9.1989, 89/03/0162).

Schlagworte

nachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070170.X04

Im RIS seit

18.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten