RS Vwgh 2005/2/24 2003/11/0111

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2005
beobachten
merken

Index

19/05 Menschenrechte
25/01 Strafprozess

Norm

MRK Art46 Abs1 idF 1998/III/030;
MRK Art53;
MRK Art6 Abs1 idF 1998/III/030;
MRKZP 11te;
StPO 1975 §363a idF 1996/762;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2003/11/0112 2003/11/0113

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2004/10/0032 B 22. November 2004 RS 5

Stammrechtssatz

Seit dem Strafrechtsänderungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 762, besteht zwar bei Konventionsverletzungen im Rahmen eines Strafverfahrens die Möglichkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 363a StPO. Ausführungen dazu, dass diese Regelung aber nicht in dem Verständnis getroffen wurde, dass sie auf Grund der MRK geboten sei (vgl. AB BlgNR XX. GP, 64 f). Auch der Verfassungsgerichtshof hat in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, aus der MRK könne ein verfassungsrechtliches Gebot, wonach in jedem Fall einer vom EGMR festgestellten Konventionsverletzung das Verfahren innerstaatlich wieder aufzunehmen ist, nicht abgeleitet werden (vgl. das Erkenntnis vom 2. Dezember 2002, VfSlg 16747/2002).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003110111.X05

Im RIS seit

02.06.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten