RS Vwgh 2005/2/24 2004/07/0170

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/03/0153 E 18. Oktober 1989 RS 5

Stammrechtssatz

Ein Vertreter muss schon im Zeitpunkt seines Handelns zumindest schlüssig zu erkennen geben, dass er als Vertreter einer bestimmten anderen Person tätig wird.

Schlagworte

Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilungnachträgliche Vollmachtserteilung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004070170.X01

Im RIS seit

18.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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