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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Mit der Frage, welche Rechtslage für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Berufung entscheidend ist, hat sich der VwGH bereits im Zusammenhang mit verschiedenen Fassungen des § 107 Abs. 2 WRG 1959 (das ist die Nachfolgebestimmung des § 89 Abs. 2 WRG 1934) beschäftigt und hat in diesem Zusammenhang ausgesprochen, dass es darauf ankommt, wann der verfahrensrechtlich maßgebliche Sachverhalt (mündliche Verhandlungen, Erlassung von Bewilligungsbescheiden) stattgefunden hat. War dieser dem Inkrafttreten einer Novelle vorgelagert, dann war (dort:) § 107 Abs. 2 WRG 1959 in der noch nicht novellierten Fassung anzuwenden (Hinweis E 2. Oktober 1997, 96/07/0236; E 11. März 1997, 96/07/0230).
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungsrecht und Präklusion (AVG §42 Abs1)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004070018.X01Im RIS seit
24.03.2005