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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §53 Abs3;Rechtssatz
Bei der Ermittlung des Gebäudewertes nach § 53 Abs. 3 BewG ist der nach dieser Bestimmung zu ermittelnde umbaute Raum (Kubaturbewertung) nicht um im nutzbaren Raum aufgestellte Maschinen oder Betriebsvorrichtungen zu vermindern.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001150048.X01Im RIS seit
29.04.2005