RS Vwgh 2005/2/24 2001/15/0048

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2005
beobachten
merken

Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §53 Abs3;

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Gebäudewertes nach § 53 Abs. 3 BewG ist der nach dieser Bestimmung zu ermittelnde umbaute Raum (Kubaturbewertung) nicht um im nutzbaren Raum aufgestellte Maschinen oder Betriebsvorrichtungen zu vermindern.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001150048.X01

Im RIS seit

29.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten