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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §1 Abs2 litl idF 2001/I/115;Rechtssatz
Die Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung Familiengemeinschaft mit Österreicher" entfaltete für die belangte Behörde keine Bindungswirkung dahingehend, dass dem Ausländer auch die von ihm begehrte Bestätigung (dass er vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen sei) nach dem AuslBG auszustellen gewesen wäre. Dies deswegen, weil die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für die hier zu treffende Entscheidung keine Vorfrage im Sinne des § 38 AVG darstellte, die belangte Behörde hatte vielmehr eigenständig zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG zutrafen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003090051.X05Im RIS seit
23.03.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015