RS Vwgh 2005/2/25 2003/09/0051

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Veröffentlicht am 25.02.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2 litl idF 2001/I/115;
AVG §38;
FrG 1997 §47;

Rechtssatz

Die Erteilung einer "Niederlassungsbewilligung Familiengemeinschaft mit Österreicher" entfaltete für die belangte Behörde keine Bindungswirkung dahingehend, dass dem Ausländer auch die von ihm begehrte Bestätigung (dass er vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen sei) nach dem AuslBG auszustellen gewesen wäre. Dies deswegen, weil die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung für die hier zu treffende Entscheidung keine Vorfrage im Sinne des § 38 AVG darstellte, die belangte Behörde hatte vielmehr eigenständig zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG zutrafen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003090051.X05

Im RIS seit

23.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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