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L37129 Benützungsabgabe Gebrauchsabgabe WienNorm
AVG §56;Rechtssatz
Ein Bescheid, der entgegen der Gesetzeslage das Erlöschen einer nach dem Wr GebrauchsabgabeG erteilten Gebrauchserlaubnis ausspricht und das bescheidmäßig zuerkannte Recht aufhebt, somit in ein bestehendes Rechtsverhältnis gestaltend eingreift und damit eine neue Rechtslage begründet (siehe hiezu auch Walter-Mayer, Verwaltungsverfahrensrecht, 7. Auflage, Rz 404, Seiten 172 f), ist rechtswidrig.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive BescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004050280.X03Im RIS seit
25.03.2005