RS Vwgh 2005/2/25 2003/09/0142

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Veröffentlicht am 25.02.2005
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §1 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;

Rechtssatz

Die Kontrollpflicht des Arbeitgebers beschränkt sich darauf, unmittelbar sichtbare, ohne besondere Kenntnisse bzw. technische Hilfsmittel erkennbare Mängel, Verfälschungen oder Fälschungen einer vom Ausländer vorgelegten Urkunde (hier: portugiesischer Reisepass) aufzudecken bzw. wahrzunehmen.

(Hier: Damit, ob der vom Ausländer vorgelegte portugiesische Reisepass derartige Mängel hatte, die für die Arbeitgeberin erkennbar waren bzw. von ihr hätten erkannt werden müssen, hat sich der UVS nicht auseinandergesetzt.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003090142.X01

Im RIS seit

23.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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