RS Vwgh 2005/2/25 2003/09/0051

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Veröffentlicht am 25.02.2005
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E05100000
001 Verwaltungsrecht allgemein
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art11;
AuslBG §1 Abs2 litl idF 2001/I/115;
EURallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Auf ein Recht auf analoge Anwendung des in Art. 11 der Verordnung (EWG) 1612/68 normierten Rechts bestimmter Familienangehöriger, eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, könnte sich der im Jahr 1959 geborene Ausländer nur dann berufen, wenn er von seinem Schwiegervater tatsächlich Unterhalt erhält, das Bestehen eines Unterhaltsanspruches wäre nicht erforderlich (Hinweis E 1.7.1998, Zl. 98/09/0048, m.w.N.).

Hier: Mit dieser Frage hat sich die Berufungsbehörde nicht auseinander gesetzt; dies stellt jedoch keinen Verfahrensmangel dar, weil der Ausländer als Schwiegersohn eines österreichischen Staatsbürgers nicht gemäß § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003090051.X02

Im RIS seit

23.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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