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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31968R1612 Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft Art11;Rechtssatz
Auf ein Recht auf analoge Anwendung des in Art. 11 der Verordnung (EWG) 1612/68 normierten Rechts bestimmter Familienangehöriger, eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, könnte sich der im Jahr 1959 geborene Ausländer nur dann berufen, wenn er von seinem Schwiegervater tatsächlich Unterhalt erhält, das Bestehen eines Unterhaltsanspruches wäre nicht erforderlich (Hinweis E 1.7.1998, Zl. 98/09/0048, m.w.N.).
Hier: Mit dieser Frage hat sich die Berufungsbehörde nicht auseinander gesetzt; dies stellt jedoch keinen Verfahrensmangel dar, weil der Ausländer als Schwiegersohn eines österreichischen Staatsbürgers nicht gemäß § 1 Abs. 2 lit. l AuslBG vom Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen ist.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3Gemeinschaftsrecht Auslegung des Mitgliedstaatenrechtes EURallg2Gemeinschaftsrecht Verordnung unmittelbare Anwendung EURallg5/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003090051.X02Im RIS seit
23.03.2005Zuletzt aktualisiert am
08.09.2015