RS Vwgh 2005/2/28 2001/10/0161

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Veröffentlicht am 28.02.2005
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §29 Abs4 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §29 Abs5 idF 2001/I/016;
ApG 1907 §48 Abs2;
ApG 1907 §51 Abs3 idF 1990/362;
ApGNov 2001;
AVG §8;

Rechtssatz

Das mit der ApG-Novelle BGBl. I Nr. 16/2001 eingeführte Regelungssystem dient dem Schutz der ärztlichen Hausapotheke vor der Konkurrenz (bestimmter) öffentlicher Apotheken. Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich auch die Inhaber (benachbarter) öffentlicher Apotheken auf das "negative Bedarfsmerkmal" des § 10 Abs. 2 Z. 1 ApG nF berufen könnten, zumal damit die vom Verfassungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 2. März 1998, VfSlg 15103/1998, beseitigte Rechtslage vollinhaltlich wieder hergestellt wäre.

Schlagworte

Gesundheitswesen Apotheken

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001100161.X04

Im RIS seit

06.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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