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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z1 idF 2001/I/016;Rechtssatz
Das mit der ApG-Novelle BGBl. I Nr. 16/2001 eingeführte Regelungssystem dient dem Schutz der ärztlichen Hausapotheke vor der Konkurrenz (bestimmter) öffentlicher Apotheken. Das Gesetz bietet keinen Anhaltspunkt dafür, dass sich auch die Inhaber (benachbarter) öffentlicher Apotheken auf das "negative Bedarfsmerkmal" des § 10 Abs. 2 Z. 1 ApG nF berufen könnten, zumal damit die vom Verfassungsgerichtshof mit dem Erkenntnis vom 2. März 1998, VfSlg 15103/1998, beseitigte Rechtslage vollinhaltlich wieder hergestellt wäre.
Schlagworte
Gesundheitswesen ApothekenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2001100161.X04Im RIS seit
06.05.2005Zuletzt aktualisiert am
06.01.2011