RS Vwgh 2005/2/28 2001/10/0161

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Veröffentlicht am 28.02.2005
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs1;
ApG 1907 §2;
ApG 1907 §3;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/10/0256 E 28. Juni 2004 RS 2

Stammrechtssatz

In der Frage der persönlichen Eignung für die Erlangung einer Konzession im Sinne des § 3 ApG oder im Zusammenhang mit dem Verbot der Kumulierung nach § 2 ApG kommt den Inhabern bestehender öffentlicher Apotheken weder Mitspracherecht noch Beschwerdeberechtigung zu.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteGesundheitswesen Apotheken

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2001100161.X02

Im RIS seit

06.05.2005

Zuletzt aktualisiert am

06.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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