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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §59 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0273 E 19. Dezember 2002 RS 1(hier nur zweiter Satz).Stammrechtssatz
Das "Deuten" eines bloß fehlerhaft bezeichneten Bescheidadressaten ist zulässig und geboten (Hinweis E 25. Juni 1996, 94/17/0419). So ist eine unrichtige Bezeichnung einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft nach ständiger Rechtsprechung des VwGH dann unbeachtlich, wenn nach der Verkehrsauffassung keine Zweifel an der Identität des Empfängers bestehen.
Schlagworte
Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004030200.X01Im RIS seit
31.03.2005Zuletzt aktualisiert am
23.10.2015