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DE-20 Privatrecht allgemein DeutschlandNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass mangels Zustimmung des Kindesvaters bzw mangels einer Regelung des Sorgerechts im Anschluss an die Scheidung, durch die der Einschreiterin nicht nur die "Obhut" über ihre Tochter, sondern auch das alleinige Vertretungsrecht in Bezug auf Angelegenheiten der gegenständlichen Art übertragen worden ist, weder ein Auftreten in einem von Amts wegen wieder aufgenommenen Staatsbürgerschaftsverfahren noch in der Folge die Beschwerdeführung vor dem Verwaltungsgerichtshof wirksam durch die Einschreiterin namens ihrer Tochter erfolgen konnte.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang gesetzlicher VertreterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004010328.X01Im RIS seit
06.05.2005