RS Vwgh 2005/3/8 2004/01/0328

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Veröffentlicht am 08.03.2005
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Index

DE-20 Privatrecht allgemein Deutschland
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
BGB-D §1626;
StbG 1985 §12 Z4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass mangels Zustimmung des Kindesvaters bzw mangels einer Regelung des Sorgerechts im Anschluss an die Scheidung, durch die der Einschreiterin nicht nur die "Obhut" über ihre Tochter, sondern auch das alleinige Vertretungsrecht in Bezug auf Angelegenheiten der gegenständlichen Art übertragen worden ist, weder ein Auftreten in einem von Amts wegen wieder aufgenommenen Staatsbürgerschaftsverfahren noch in der Folge die Beschwerdeführung vor dem Verwaltungsgerichtshof wirksam durch die Einschreiterin namens ihrer Tochter erfolgen konnte.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang gesetzlicher Vertreter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2004010328.X01

Im RIS seit

06.05.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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