RS Vwgh 2005/3/9 2000/13/0222

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.03.2005
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Die dem rechtlichen Vorgang einer verdeckten Ausschüttung notwendig zu Grunde liegende - von der auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung der Körperschaft (Hinweis E 29. Jänner 2003, 98/13/0055; E 30. Oktober 2003, 99/15/0072, 0073; E 27. Februar 2002, 98/13/0053, 0054; E 3. August 2000, 96/15/0159, 0160) erfasste - Zuwendung der Gesellschaft an den Gesellschafter bedarf eines real wahrnehmbaren Geschehens, das einer rechtlichen Deutung als Zuwendungsakt durch die Gesellschaftsorgane (sei es durch ihr Handeln oder ihr Unterlassen) zugänglich ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2000130222.X03

Im RIS seit

13.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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