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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Rechtssatz
Die dem rechtlichen Vorgang einer verdeckten Ausschüttung notwendig zu Grunde liegende - von der auf Vorteilsgewährung gerichteten Willensentscheidung der Körperschaft (Hinweis E 29. Jänner 2003, 98/13/0055; E 30. Oktober 2003, 99/15/0072, 0073; E 27. Februar 2002, 98/13/0053, 0054; E 3. August 2000, 96/15/0159, 0160) erfasste - Zuwendung der Gesellschaft an den Gesellschafter bedarf eines real wahrnehmbaren Geschehens, das einer rechtlichen Deutung als Zuwendungsakt durch die Gesellschaftsorgane (sei es durch ihr Handeln oder ihr Unterlassen) zugänglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2000130222.X03Im RIS seit
13.04.2005