RS Vwgh 2005/3/15 2003/08/0174

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Veröffentlicht am 15.03.2005
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Index

10/05 Bezüge Unvereinbarkeit
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §225 Abs1 Z7;
ASVG §70 Abs1;
ASVG §70;
BundesbezügeG 1997 §13;

Rechtssatz

§ 70 ASVG regelt für den Bereich der Pensionsversicherung die Folgen des Überschreitens der Höchstbeitragsgrundlage infolge einer Mehrfachversicherung. Eine solche Überschreitung kann sich sowohl durch mehrere parallel laufende versicherungspflichtige Beschäftigungen ergeben, sie kann aber auch dadurch entstehen, dass im Nachhinein Versicherungszeiten z.B. in der Pensionsversicherung nach dem ASVG durch die Übertragung von Ansprüchen aus anderen Systemen zu zeitraumbezogenen Pensionsversicherungszeiten hinzutreten (zur Anwendung dieser Bestimmung auch auf den Fall des Ausscheidens aus einem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis Hinweis E 17.10.2001, 99/08/0086). [Hier: Ausscheiden eines Abgeordneten aus dem Nationalrat mit dadurch bedingtem Auslaufen der Bezüge nach dem Bundesbezügegesetz]

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003080174.X01

Im RIS seit

19.04.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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