TE Vfgh Erkenntnis 2006/3/18 G79/05

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Veröffentlicht am 18.03.2006
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Index

57 Versicherungen
57/03 Sonstiges

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art140 Abs1 / Allg
B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang
StGG Art5
PensionskassenG §2 idF BudgetbegleitG 2003

Leitsatz

Keine Verletzung des Eigentums- und des Gleichheitsrechtes durch eine - mittels Drittelantrags von Nationalratsabgeordneten angefochtene - Neuregelung im Pensionskassengesetz betreffend die Berechnung von Fehlbeträgen aufgrund der mehrjährigen Baisse am Veranlagungsmarkt; kein unverhältnismäßiger Eingriff ins Eigentumsrecht; öffentliches Interesse an Verhinderung der Beeinträchtigung der Bonität von Pensionskassen durch kontinuierliche Verminderung der Eigenmittel; ausreichende Interessenabwägung zwischen Interessen der Gesellschafter von Pensionskassen und der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten; keine Verletzung des Vertrauensschutzes

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 69 Abgeordnete zum Nationalrat beantragten gemäß Art140 B-VG die Aufhebung des §2 Abs2, 3 und 4 Pensionskassengesetz - PKG, BGBl. Nr. 281/1990, idF des Budgetbegleitgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 71/2003 wegen Verfassungswidrigkeit.

Diese Bestimmungen stehen in folgendem rechtlichen Zusammenhang (jene Bestimmungen, deren Aufhebung begehrt wird, sind im Text hervorgehoben):

1. Eine Pensionskasse ist ein Unternehmen, das nach dem Pensionskassengesetz (im Folgenden: "PKG"), BGBl. Nr. 281/1990 in der jeweils geltenden Fassung, berechtigt ist, Pensionskassengeschäfte zu betreiben. Pensionskassengeschäfte bestehen in der rechtsverbindlichen Zusage von Pensionen an Anwartschaftsberechtigte und in der Erbringung von Pensionen an Leistungsberechtigte und Hinterbliebene sowie in der damit verbundenen Hereinnahme und Veranlagung von Pensionskassenbeiträgen (§1 Abs2 PKG). Der jeweilige Pensionskassenvertrag ist zwischen der Pensionskasse und dem beitretenden Arbeitgeber abzuschließen und darin sind die Ansprüche der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu regeln (§15 Abs1 PKG). Die Festlegung der Beiträge und der Leistungen hat nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik im Geschäftsplan zu erfolgen (§15 Abs2 PKG). Die Pensionskassenbeiträge sind die Beiträge der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer an die Pensionskasse; sie enthalten auch den Verwaltungskostenbeitrag (§16 Abs1 PKG). Das Gesetz schränkt die Kündigungsmöglichkeiten des Pensionskassenvertrages ein (§17 PKG).

2. §2 Abs1 PKG bestimmte in der Stammfassung:

"(1) Die Pensionskasse hat die Pensionskassengeschäfte im Interesse der Anwartschafts- und Leistungsberechtigten zu führen und hiebei insbesondere auf die Sicherheit, Rentabilität und auf den Bedarf an flüssigen Mitteln sowie auf eine angemessene Mischung und Streuung der Vermögenswerte Bedacht zu nehmen."

§2 Abs2 PKG lautete in der Stammfassung:

"(2) Wenn der jährliche Veranlagungsüberschuss II gemäß Formblatt B abzüglich der Verwaltungskosten, bezogen auf das Vermögen (Formblatt A, Aktiva, ausgenommen die Pos. XIV) der jeweiligen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, im Durchschnitt der letzten fünf Geschäftsjahre nicht mindestens die Hälfte der durchschnittlichen monatlichen Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen der vergangenen fünf Jahre abzüglich 0,75 erreicht, so ist der Fehlbetrag dem Vermögen dieser Veranlagungs- und Risikogemeinschaft aus dem Eigenkapital der Pensionskasse gutzuschreiben."

Die Formblätter A und B lauteten in der Stammfassung:

"Formblatt A -

Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft einer Pensionskasse

Aktiva:

                                 Stand Abschluß-  Stand Abschluß-

                                 stichtag des     stichtag des

                                 Berichtsjahres   Vorjahres

   I. Bargeld und Guthaben auf

      Schilling lautend

      1. Bargeld ...........................

      2. Sichteinlagen .....................

      3. Termineinlagen ....................

      4. Spareinlagen ......................

  II. Bargeld und Guthaben auf

      ausländische Währungen lautend

      (getrennt nach Währungen)

      1. Bargeld ...........................

      2. Sichteinlagen .....................

      3. Termineinlagen ....................

      4. Spareinlagen ......................

III. Schuldverschreibungen und

      Darlehen auf Schilling lautend

      1. Schuldverschreibungen .............

      2. Darlehen des Bundes und der Länder

         sowie Darlehen mit Bundes- oder

         Landeshaftung .....................

      3. Pfandbriefe .......................

      4. Kommunalschuldverschreibungen .....

      5. Fundierte Bankschuldverschreibungen

      6. Hypothekarkredite .................

  IV. Schuldverschreibungen auf

      ausländische Währungen lautend

      (getrennt nach Währungen)

   V. Sonstige Wertpapiere auf

      Schilling lautend

      1. Aktien ............................

      2. Partizipationskapital .............

      3. Ergänzungskapital .................

      4. Genußrechte .......................

      5. Optionsrechte .....................

      6. Wandelschuldverschreibungen .......

      7. Genußscheine ......................

  VI. Sonstige Wertpapiere auf

      ausländische Währungen lautend

      (getrennt nach Währungen)

      1. Aktien ............................

      2. Partizipationskapital .............

      3. Ergänzungskapital .................

      4. Genußrechte .......................

      5. Optionsrechte .....................

      6. Wandelschuldverschreibungen .......

      7. Genußscheine ......................

VII. Grundstücke und Gebäude im Inland

VIII. Grundstücke und Gebäude im Ausland

  IX. Darlehen an Arbeitgeber

   X. Investmentzertifikate auf

      Schilling lautend

  XI. Investmentzertifikate auf

      ausländische Währungen lautend

      (getrennt nach Währungen)

XII. Veranlagungen gemäß §25 Abs4

      auf Schilling lautend

XIII. Veranlagungen gemäß §25 Abs4

      auf ausländische Währungen lautend

      (getrennt nach Währungen)

XIV. Forderungen auf ausstehende Beiträge

      1. laufende Beiträge .................

      2. Beiträge aus einer Übertragung

         gemäß §48 ........................

XV. Sonstige Aktiva

Passiva:

                                 Stand Abschluß-  Stand Abschluß-

                                 stichtag des     stichtag des

                                 Berichtsjahres   Vorjahres

   I. Deckungsrückstellung

      1. für Anwartschaften

         a) Arbeitgeberanteil ......

         b) Arbeitnehmeranteil .....

      2. für laufende Leistungen

         a) Arbeitgeberanteil ......

         b) Arbeitnehmeranteil .....

  II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

      1. Verbindlichkeiten aus dem

         Ankauf von Vermögenswerten

      2. Sonstige ..................

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

Dividenden

Beteiligungserträge

Zinserträge

Aufwertungserträge Veranlagung

Mieterträge (nach Abzug von Aufwendungen)

Sonstige Veranlagungserträge

-------------------------------------------------------------

Summe Veranlagungserträge

-------------------------------------------------------------

-------------------------------------------------------------

-

Zinsaufwand

-

Kosten der Veranlagung (Depotgebühren usw.)

-

Abwertungserfordernisse Veranlagung

-

Sonstige Veranlagungsaufwendungen

-------------------------------------------------------------

Veranlagungsüberschuß I

-------------------------------------------------------------

-------------------------------------------------------------

-/+ Dotierung/Auflösung der Schwankungsrückstellung für

Über-/Unterschreitung des rechnungsmäßigen Veranlagungsüberschusses

-------------------------------------------------------------

Veranlagungsüberschuß II

-------------------------------------------------------------

-------------------------------------------------------------

-/+ Dotierung/Auflösung der Schwankungsrückstellung für

versicherungsmathematische Gewinne/Verluste

-------------------------------------------------------------

Veranlagungsüberschuß III

-------------------------------------------------------------

-------------------------------------------------------------

-

Verwaltungskosten

-

Versicherungsprämien

+ Leistungen des Versicherers

+ Beitragszahlungen

- Leistungen

* Alterspensionen

* Hinterbliebenenpensionen

* Invaliditätspensionen

* Unverfallbarkeitsleistungen und Abfindungen

+ Auflösung der Deckungsrückstellung

* Alterspensionen

* Hinterbliebenenpensionen

* Invaliditätspensionen

* Unverfallbarkeitsleistungen und Abfindungen

- Zuführungen zur Deckungsrückstellung (nur bei Leistungsprimat)

* Arbeitgeberanteil

* Arbeitnehmeranteil

-/+ Sonstige Aufwendungen/Erträge

-------------------------------------------------------------

Überschuß (= Zuführung zur Deckungsrückstellung bei

Beitragsprimat)"

-------------------------------------------------------------

-------------------------------------------------------------

§2 Abs2 PKG sah also in der Stammfassung einen jährlichen Mindestertrag vor, bei deren Nichterreichung die Pensionskasse aus ihren Eigenmitteln den Fehlbetrag der jeweiligen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (im Folgenden: "VRG") gutzuschreiben hatte. Die Antragsteller bezeichnen diese Verpflichtung der Pensionskassen als "Nachschusspflicht der Pensionskassen".

Damit die Anwartschafts- aber vor allem die Leistungsberechtigten im Normalfall mit ausgeglichenen Pensionszahlungen rechnen können, wurden in §24 PKG so genannte Schwankungsrückstellungen vorgesehen (vgl. den Bericht des Finanzausschusses, AB 1328 BlgNR, XVII. GP).

§24 Abs1 PKG lautete in der Stammfassung:

"§24. (1) Übersteigt der Veranlagungsüberschuß I (Formblatt B), bezogen auf das Vermögen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Formblatt A, Aktiva, ausgenommen die Pos. XIV), die im Geschäftsplan vorgesehenen rechnungsmäßigen Überschüsse, so ist der Unterschiedsbetrag einer Schwankungsrückstellung zuzuführen. Unterschreitet der Veranlagungsüberschuß I, bezogen auf das Vermögen der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (Formblatt A, Aktiva, ausgenommen die Pos. XIV), die im Geschäftsplan vorgesehenen rechnungsmäßigen Überschüsse, so ist die Schwankungsrückstellung im Ausmaß dieses Fehlbetrages aufzulösen."

Die weiteren Absätze des §24 regeln die Dotierung und Auflösung von Schwankungsrückstellungen.

3. Durch die PKG-Novelle 1996, BGBl. Nr. 755/1996 wurde §2 Abs2 PKG geändert. Diese Bestimmung lautete in der bis zur PKG-Novelle 2003 geltenden Fassung des BGBl. I Nr. 126/1998:

"(2) Wenn die jährlichen Veranlagungserträge abzüglich der Zinsenerträge gemäß §48 (Anlage 2 zu §30, Formblatt B, Pos. A. I. abzüglich der Zinsenerträge gemäß §48) bezogen auf das für die Berechnung des Mindestertrages maßgebliche Vermögen (Anlage 2 zu §30, Formblatt A, Summe der Aktivposten I. - X. und XI. Z2 lita abzüglich des Passivposten III. Z1) einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft im zeit- und volumsgewichteten Durchschnitt der letzten 60 Monate nicht mindestens die Hälfte der durchschnittlichen monatlichen Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen oder eines an seine Stelle tretenden Indexes der vorangegangenen 60 Monate abzüglich 0,75 Prozentpunkte erreichen, so ist der Fehlbetrag dem Vermögen dieser Veranlagungs- und Risikogemeinschaft aus den Eigenmitteln der Pensionskasse gutzuschreiben."

Die Formblätter A und B zu Anlage 2 lauteten in der Fassung des BGBl. Nr. 755/1996:

"Formblatt A - Vermögensaufstellung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

AKTIVA

I. Bargeld und Guthaben auf Schilling lautend

1.

Bargeld

2.

Guthaben bei Kreditinstituten

II. Bargeld und Guthaben auf ausländische Währungen lautend

1.

Bargeld

2.

Guthaben bei Kreditinstituten

III. Ausleihungen auf Schilling lautend

1.

Ausleihungen an den Bund oder an die Länder, Ausleihungen mit Bundes- oder Landeshaftung

2.

Ausleihungen mit Haftung eines Kreditinstitutes

3.

Hypothekardarlehen

4.

Guthaben beim Arbeitgeber

IV. Ausleihungen auf ausländische Währungen lautend

1.

Ausleihungen an den Bund oder an die Länder, Ausleihungen mit Bundes- oder Landeshaftung

2.

Ausleihungen mit Haftung eines Kreditinstitutes

3.

Hypothekardarlehen

4.

Guthaben beim Arbeitgeber

V. Schuldverschreibungen auf Schilling lautend

1.

Schuldverschreibungen

2.

Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen Fundierte Bankschuldverschreibungen, Kassenobligationen

3.

Commercial papers

4.

Anteile von Kapitalanlagefonds, die zu §25 (1) Z1 hinzuzurechnen sind

VI. Schuldverschreibungen auf ausländische Währungen lautend

1.

Schuldverschreibungen

2.

Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen Fundierte Bankschuldverschreibungen, Kassenobligationen

3.

Commercial papers

4.

Anteile von Kapitalanlagefonds, die zu §25 (1) Z1 hinzuzurechnen sind

VII. Sonstige Wertpapiere auf Schilling lautend

1.

Aktien

2.

Partizipationskapital, Ergänzungskapital

Genußscheine, Genußrechte

3.

Wandelschuldverschreibungen

4.

Wertpapiere über Optionsrechte

5.

Anteile von Kapitalanlagefonds, die zu §25 (1) Z2 hinzuzurechnen sind

VIII. Sonstige Wertpapiere auf ausländische Währungen lautend

1.

Aktien

2.

Partizipationskapital, Ergänzungskapital

Genußscheine, Genußrechte

3.

Wandelschuldverschreibungen

4.

Wertpapiere über Optionsrechte

5.

Anteile von Kapitalanlagefonds, die zu §25 (1) Z2 hinzuzurechnen sind

IX. Grundstücke und Gebäude im Inland

1.

Grundstücke und Gebäude

2.

Veranlagungen gemäß §25 Abs5

X. Grundstücke und Gebäude im Ausland

1.

Grundstücke und Gebäude

2.

Veranlagungen gemäß §25 Abs5

XI. Forderungen

1.

für ausstehende Beiträge

a)

laufende Beiträge

b)

Beiträge aus einer Übertragung gemäß §48

2.

für Zinsen

a)

abgegrenzte Zinsen

b)

Zinsforderungen aus einer Übertragung gemäß §48

3.

gegenüber einer anderen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

4.

gegenüber der Pensionskasse AG

5.

sonstige

XII. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

XIII. Sonstige Aktiva

PASSIVA

I. Deckungsrückstellung

1.

für Anwartschaften

a)

Arbeitgeberanteil

b)

Arbeitnehmeranteil

2.

für laufende Leistungen

a)

Arbeitgeberanteil

b)

Arbeitnehmeranteil

II. Schwankungsrückstellung

III. Verbindlichkeiten

1.

aus dem Ankauf von Vermögenswerten

2.

gegenüber Leistungsberechtigten

3.

gegenüber Arbeitgebern

4.

gegenüber Kreditinstituten

5.

gegenüber einer anderen Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

6.

gegenüber der Pensionskasse AG

7.

sonstige

IV. Passive Rechnungsabgrenzungsposten

V. Sonstige Passiva

Formblatt B - Ertragsrechnung einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

A. Veranlagungsergebnis

I. Veranlagungserträge

Zinsenerträge aus Guthaben

und Ausleihungen + ..........

Zinsenerträge gemäß §48 + ..........

Erträge aus

Schuldverschreibungen +- .........

Erträge aus sonstigen

Wertpapieren +- .........

Grundstückserträge (nach Abzug von Aufwendungen) +- .........

Sonstige laufende

Veranlagungserträge +- .........

Zinsenaufwendungen - ..........

Verwaltungskosten der Veranlagung - +-

II. Zuschüsse aus dem Pensionskassenvermögen zum Ausgleich von Mindererfolgen

aus der Veranlagung

(§2 Abs2 PKG) +

III. Veranlagungsüberschuß I +-

IV. Übertrag in die Ergebnisverwendung

(Pos. C. I.) +-

0

B. Versicherungstechnisches

Ergebnis

I. Nettobeiträge

laufende Beiträge für

Anwartschaftsberechtigte + ..........

Einmalbeiträge + ..........

Beiträge gemäß §5 Abs2

Z2 BPG + ..........

Beiträge gemäß §17 PKG + ..........

Beiträge gemäß §41 PKG + ..........

Beiträge gemäß §48 PKG + +

  II. Einstellung der in den

      Beiträgen enthaltenen

      Schwankungsrückstellung in

      die Schwankungsrückstellung                   -

III. Auszahlungen von Leistungen

      Alterspensionen,

      Hinterbliebenenpensionen

      und Invaliditätspensionen       - ..........

      Unverfallbarkeitsleistungen

      und Abfindungen                 -             -

  IV. Versicherungsergebnis

      Versicherungsprämien            - ..........

Leistungen der Versicherer + +-

V. Umbuchung der Deckungsrückstellung

Auflösung + ..........

Dotierung - +-

VI. Rechnungsmäßige

Zinsen (Pos. C IX.) +

VII. Zuweisung an die Deckungsrückstellung -

VIII. Verminderung der Deckungsrückstellung

Alterspensionen,

Hinterbliebenenpensionen und Invaliditätspensionen + ..........

Unverfallbarkeitsleistungen

und Abfindungen + ..........

für ohne Leistung erloschene

Ansprüche + ..........

für Übertragungen gemäß §5

Abs2 BPG + ..........

für Übertragungen gemäß §17 PKG + ..........

für Übertragungen gemäß §41

PKG + +

IX. Übertrag von

Arbeitgeberbeiträgen gemäß §24 Abs7 PKG in die Ergebnisverwendung

(Pos. C. VIII.) -

X. Versicherungstechnisches

Ergebnis +-

XI. Übertrag in die Ergebnisverwendung

(Pos. C. III.) +-

0

C. Ergebnisverwendung

I. Übertrag des Veranlagungsüberschusses I

(Pos. A. IV.) +-

  II. Veränderung der

      Schwankungsrückstellung aus

      dem Veranlagungsergebnis

      Zuweisung gemäß §24a Abs2    - ..........

      Auflösung gemäß §24a Abs2    + ..........

      Zuweisung gemäß §24a Abs3    -             +-

III. Übertrag des

      versicherungstechnischen

      Ergebnisses (Pos. B. XI.)                     +-

  IV. Veränderung der

      Schwankungsrückstellung aus

      dem versicherungstechnischen

      Ergebnis

      Zuweisung gemäß §24a Abs4    - ..........

Auflösung gemäß §24a Abs4 + +-

V. Auflösung von Überbeständen

der Schwankungsrückstellung

Auflösung gemäß §24a Abs5 + ..........

Auflösung gemäß §24a Abs6 + +

  VI. Auflösung einer negativen

      Schwankungsrückstellung

      gemäß §24a Abs7                            -

VII. Aufwendungen für

      die Ermittlung von

      Überweisungsbeträgen            - ..........

      beitragsfrei gestellte

      Anwartschaften                  -             -

VIII. Arbeitgeberbeiträge gemäß §24 Abs7 PKG (Pos. B. IX.) +

IX. Rechnungsmäßige Zinsen laut

Pos. B. VI. -

X. Verbleibendes Ergebnis der Veranlagungs- und Risikogemeinschaft +-

  XI. Verwendung des verbleibenden

      Ergebnisses der Veranlagungs-

      und Risikogemeinschaft

      Einstellung in die

      Deckungsrückstellung                          -

      Entnahme aus der

      Deckungsrückstellung                          +

      Guthaben des Arbeitgebers                     -

      Nachschuß des Arbeitgebers                    +          0"

In den Erläuterungen zur PKG-Novelle 1996 (RV 370 BlgNR, XX. GP) wird zu §2 Abs2 PKG ausgeführt:

"Durch die Neufassung der Bestimmungen zur Schwankungsrückstellung sowie des Formblattes A ist die Definition des Vermögensbegriffes zu ändern. Zur klaren und eindeutigen Berechnung der Veranlagungserträge ist die durchschnittliche Rendite zeit- und volumengewichtet zu berechnen. Damit werden sprunghafte Änderungen in der Höhe des Vermögens im Berechnungszeitraum ausgeglichen."

§2 Abs2 PKG blieb dann bis zur PKG-Novelle 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, unverändert.

Ferner wurden durch die PKG-Novelle 1996 die Bestimmungen über die so genannte Schwankungsrückstellung neu gefasst. Diese lauteten nunmehr idF BGBl. I 97/2001:

"Schwankungsrückstellung - allgemeine Bestimmungen

§24. (1) Zum Ausgleich von Gewinnen und Verlusten aus der Veranlagung des Vermögens und aus dem versicherungstechnischen Ergebnis ist in jeder Veranlagungs- und Risikogemeinschaft eine Schwankungsrückstellung zu bilden. Die Dotierung oder Auflösung der Schwankungsrückstellung hat auf dem Wert der Schwankungsrückstellung zum Bilanzstichtag des letzten Geschäftsjahres aufzusetzen und hat in der durch §24a vorgeschriebenen Reihenfolge zu erfolgen.

(2) Die Schwankungsrückstellung kann grundsätzlich entweder getrennt für einzelne Anwartschafts- oder Leistungsberechtigten (individuell) oder gemeinsam für Gruppen von Anwartschafts- und/oder Leistungsberechtigten (global) geführt werden. Folgende Kombinationsmöglichkeiten sind zulässig:

1. Für eine gesamte Veranlagungs- und Risikogemeinschaft

a)

individuell für alle Anwartschafts- und Leistungsberechtigten,

b)

individuell für alle Anwartschaftsberechtigten und global für alle Leistungsberechtigten,

Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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